INSOREPORT – das Insolvenzmonitoring für Deutschland

Jeden Tag aktuelle Informationen zu neuen Insolvenzen oder weiteren Bekanntmachungen im laufenden Verfahren.

With INSOREPORT you know where no money should go

Informationen zu Insolvenzen sind ein wesentlicher Bestandteil für ein effizientes Forderungsmanagement. Die automatisierte Bereitstellung von Insolvenzdaten beschleunigt Prozesse und minimiert finanzielle Risiken. Das permanente Monitoring Ihrer Geschäftspartner verhindert Auszahlungen an insolvente Kreditoren und optimiert den Forderungseinzug bei Debitoren.

Damit Ihre Daten da bleiben, wo sie sind, haben wir eine Lösung entwickelt, die es Ihnen ermöglicht in Ihrem System Daten zu Insolvenzen und Bekanntmachungen mit Ihren eigenen Daten abzugleichen. Im Gegensatz zu klassischen Anbietern stellen Sie an uns als Anbieter des Insolvenzmonitoring INSOREPORT keine Anfrage zu Ihren Debitoren oder Kreditoren. Stattdessen verarbeitet ein Dienstprogramm mit eigener Datenbank des INSOREPORT die Daten in Ihrem System.

Wir gewährleisten mit unserem INSOREPORT, dass Daten aus dem Insolvenzportal mit Ihren eigenen Daten vergleichbar werden. Besteht eine Diskrepanz zwischen den veröffentlichten Insolvenzdaten und den Daten aus Ihrem System, wird ein Treffer unwahrscheinlich, obwohl die angefragte Person beispielsweise an einer anderen Adresse mit einer Insolvenz bekannt ist.

Damit Daten aus dem Insolvenzportal in Drittverfahren sinnvoll weiterverarbeitet werden können, ist die Aufbereitung und Validierung dieser Informationen erforderlich. Sie erhalten von uns deshalb ausschließlich Insolvenzbekanntmachungen, die durch unsere interne Qualitätskontrolle geprüft und anschließend validiert wurden.

Unser INSOREPORT kann in eine Vielzahl von Drittverfahren eingebunden werden und dadurch effizient Ihre Prozesse ohne Medienbruch unterstützen. Das Insolvenzmonitoring erkennt automatisch die für Sie relevanten Insolvenzen sowie Bekanntmachungen und informiert den Sachbearbeiter dann, wenn ein neues Ereignis eintritt – ohne dass der Anwender initiativ tätig werden muss.

Enthält eine Bekanntmachung einen Verweis auf Registerdaten, dann wird der Inhalt der Bekanntmachung mit dem Eintrag im Register abgeglichen und ggf. korrigiert in unsere INSODATENBANK übernommen. Außerdem besteht für den Anwender die Möglichkeit über unser Frontend auf die Registerdaten zuzugreifen.

Mehr Informationen dazu, wie Sie mit unserem Insolvenzmonitoring keine Insolvenz mehr verpassen: